Ersthelferkurs
Die BG fordert von allen SKT-Anwendern, dass diese eine Ersthelfer-Ausbildung (9 stündiger Kurs) vor Kursbeginn nachweisen.
Der Ersthelfer-Kurs muss alle 2 Jahre aufgefrischt werden. Die Kosten der Ersthelferausbildung übernimmt in der Regel die Berufsgenossenschaft. Hierfür erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Versicherer.
Höherwertigere Ausbildungen werden auch anerkannt.